Werte schaffen - in Zukunft investieren
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In unserem immer größeren und dichteren „globalen Dorf“ verändern sich auch die Werte. Die Vorstellungen darüber, wie wir Werte schaffen können, sind vielseitig und verändern sich von Generation zu Generation. Aber bleibt nicht dabei eine Frage beständig aktuell: Wie kann ich in die Zukunft investieren? Wertpapiere, ein Auto, Immobilien oder gar durch Innovation?

   Etwas auf die Beine stellen!


Neben aller persönlichen Absicherung für unser Leben geht es doch um die Zukunft von nachfolgenden Generationen. Die Entscheidung, was mit unserem Vermögen geschieht, liegt zu Lebzeiten in unserer Hand. Wir haben die Aufgabe, diese „Pfunde“ zu verwalten und sie verantwortungsbewusst weiterzugeben. Bei allen Patenschaften oder Projekten investieren wir in die Zukunft von jungen Menschen. Um diese Investition noch besser zu sichern, haben wir die Stiftung Global-Care gegründet. Das Stiftungskapital darf nicht veräußert werden, sondern nur die Zinsen werden jährlich ausgeschüttet. Damit bieten wir als Kinderhilfswerk Stiftung Global-Care unseren Spendern die Möglichkeit dauerhaft Werte zu schaffen.
  • Durch ein Testament zugunsten der Stiftung Global-Care werden Werte geschaffen, die weit über unseren persönlichen Tod hinausgehen. Ein solches Testament kann auch mit Ihrem persönlichen Namen und einem bestimmten Projekt verbunden werden.
  • Aber auch eine Spende / Zustiftung in das Grundkapital der Stiftung trägt dauerhaft Früchte.

Bei allen Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gern persönlich. Selbstverständlich auch mit der Möglichkeit unter Einbezug eines Fachmanns.


Neues Steuerrecht für Spenden


Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juli 2007 rückwirkend zum 01.01.2007 Gesetze zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements beschlossen. Diesem Gesetz hat der Bundesrat am 21.09.2007 zugestimmt.

Die Höchstgrenzen für Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke  wurden vereinheitlicht und auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte angehoben (alternativ: 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter).

Neu ist, dass Zuwendungen, die den Höchstbetrag übersteigen, in das Folgejahr vorgetragen und dort im Rahmen des Höchstbetrages berücksichtigt werden. Dieser Vortrag ist durch das Finanzamt festzustellen.

Wer in den Vermögensstock einer Stiftung spendet, muss nicht mehr unterscheiden, ob es sich um eine bestehende Stiftung oder aber um eine Neugründung handelt. Damit werden auch die Zustiftungen in das Vermögen bestehender Stiftungen gefördert. Hier wurde der Höchstbetrag auf 1 Million Euro (zusätzlich zu dem vorgenannten Höchstbetrag) angehoben, der auf Antrag auf das Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren abgezogen werden kann. Der Höchstbetrag von einer Million Euro kann einmal innerhalb von zehn Jahren in Anspruch genommen werden.

Außerdem wurde der Betrag je Zuwendung, bis zu dem als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts genügt, von 100 Euro auf 200 Euro angehoben.